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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2017 - L 15 AS 251/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,95548
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2017 - L 15 AS 251/17 B ER (https://dejure.org/2017,95548)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.11.2017 - L 15 AS 251/17 B ER (https://dejure.org/2017,95548)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. November 2017 - L 15 AS 251/17 B ER (https://dejure.org/2017,95548)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 20/10

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2017 - L 15 AS 251/17
    Die Sozialgerichte sind aber keineswegs gehalten, abweichend von der gesetzlichen Beweislastverteilung zu Gunsten der Antragsteller zu entscheiden, wenn - wie hier - an deren Hilfebedürftigkeit Zweifel bestehen und diese mangels ausreichender Mitwirkung die Sachverhaltsaufklärung verhindern (Beschluss des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 1. Februar 2010 - 1 BvR 20/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2012 - L 15 AS 383/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2017 - L 15 AS 251/17
    Diese können nicht erwarten, dass die Behörde oder das Gericht stellvertretend für sie ihre Hilfebedürftigkeit ermittelt (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 8. September 2012 - L 15 AS 383/12 B ER, vom 6. Juni 2014 - L 15 AS 25/14 B ER und vom 3. August 2015 - L 15 AS 133/15 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2014 - L 15 AS 25/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2017 - L 15 AS 251/17
    Diese können nicht erwarten, dass die Behörde oder das Gericht stellvertretend für sie ihre Hilfebedürftigkeit ermittelt (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 8. September 2012 - L 15 AS 383/12 B ER, vom 6. Juni 2014 - L 15 AS 25/14 B ER und vom 3. August 2015 - L 15 AS 133/15 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2015 - L 15 AS 133/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2017 - L 15 AS 251/17
    Diese können nicht erwarten, dass die Behörde oder das Gericht stellvertretend für sie ihre Hilfebedürftigkeit ermittelt (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 8. September 2012 - L 15 AS 383/12 B ER, vom 6. Juni 2014 - L 15 AS 25/14 B ER und vom 3. August 2015 - L 15 AS 133/15 B ER).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2017 - L 15 AS 251/17
    Dies ist den Antragstellern im Rahmen eines aus Steuermitteln finanzierten Fürsorgesystems, das strikt an die Hilfebedürftigkeit der Leistungsempfänger als Anspruchsvoraussetzung anknüpft, auch zumutbar (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R).
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der Unterkunftskosten - Erforderlichkeit des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2017 - L 15 AS 251/17
    Soweit ein gemeinsames Sorgerecht besteht und der Antragstellerin zu 1. jedenfalls im vorliegenden Verfahren das Recht zur alleinigen Vertretung der Antragsteller zu 2., 3. und 4. nicht durch eine familiengerichtliche Entscheidung übertragen worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 107/10 R, juris, RdNr. 11), wäre eine Zustimmung oder Genehmigung des sorgeberechtigten Vaters zur Prozessführung erforderlich, um die Beschwerde wirksam zu erheben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2018 - L 15 AS 187/18
    Hierauf hat der Senat die Antragsteller bereits in seinem Beschluss vom 28. November 2017 (L 15 AS 251/17 B ER) hingewiesen.

    Bereits in dem Beschluss vom 28. November 2017 in dem Verfahren L 15 AS 251/17 B ER hat der Senat dargelegt, dass durchgreifende Zweifel an der Hilfebedürftigkeit bestehen.

    Im Verfahren L 15 AS 251/17 B ER hatte der Senat die Antragsteller mit Verfügung vom 13. November 2017 um Beantwortung folgender Fragen bzw. Einreichung folgender Unterlagen gebeten: 1. Hat die Antragstellerin zu 1) Strafanzeige gegen ihren Ehemann gestellt? Wenn ja, wird gebeten, das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens und den Inhalt der Strafanzeige mitzuteilen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 15 AS 235/18
    Soweit der Senat in seinen in den vorherigen Eilverfahren der Antragsteller ergangenen Beschlüssen vom 28. November 2017 (L 15 AS 251/17 B ER) und vom 16. Juli 2018 (L 15 AS 187/18 B ER) noch Zweifel an der Zulässigkeit der Beschwerde der am K. 2006 bzw. L. 2010 geborenen Antragsteller zu 3 und 4 geäußert hat, liegt nunmehr das unter dem 25. Juli 2018 erteilte Einverständnis ihres Vaters zur Prozessführung vor.

    Soweit die Antragstellerin zu 1 diesbezüglich im Rahmen der erst im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens erfolgten Beantwortung der ihr bereits mit Schreiben des Senats vom 13. November 2017 im Verfahren L 15 AS 251/17 B ER gestellten Fragen vorträgt, sich moralisch und wegen ihrer nach wie vor mit dem Kindesvater in Kontakt stehenden Kinder gehindert zu sehen, Strafanzeige zu stellen und den Klageweg zu beschreiten, und etwaige Zivilansprüche wegen der gegenwärtigen Zahlungsunfähigkeit des Genannten ohnehin keine Abhilfe versprächen, so ist dem entgegen zu halten, dass ein solches Verhalten zwar durchaus legitim ist, jedoch unter Berücksichtigung des aus § 2 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 SGB II folgenden Gebots zur vorrangigen privaten Selbsthilfe nicht dazu führen kann, dass den Antragstellern aus dem staatlichen Fürsorgesystem steuerfinanzierte unterhaltssichernde Leistungen zur Deckung des Hilfebedarfs zu gewähren sind (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R -, juris).

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